Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/196583 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2019
Schriftenreihe/Nr.: 
ICAE Working Paper Series No. 93
Verlag: 
Johannes Kepler University Linz, Institute for Comprehensive Analysis of the Economy (ICAE), Linz
Zusammenfassung: 
Eine zentrale Forderung innerhalb der Pluralismusdebatte der Ökonomik ist die Integrierung von dogmenhistorischen Inhalten in die Lehre. Dies führt allerdings zu der Frage, auf welche dogmenhistorische Inhalte dabei zurückgegriffen wird. Nachstehend wird anhand des Beispiels Hermann Heinrich Gossen, der als Begründer der so genannten Grenznutzenschule in der Ökonomik gilt, die Problematik der Überlieferungspraxis aufgezeigt. Hier signalisiert schon die Existenz des so genannten dritten gossenschen Gesetzes, das in der Überlieferungspraxis fehlt, das Kernproblem, welches in einer anachronen Geschichtsschreibung liegt: Überliefert wird, was aus heutiger Sicht als überlieferungswürdig gilt. Ausgehend von dem dritten gossenschen Gesetz wird daher nachstehend gefragt, was dieses besagt, warum es Gossen als für notwendig erachtet hat und welche Probleme sich daraus ergeben. Hier zeigt sich Gossen nicht nur als Nutzen- sondern ebenso auch als Arbeitswerttheoretiker, der mit dem Fokus auf unbegrenzte Bedürfnisse weit über die damals übliche Fokussierung auf materielle Güter hinausdachte. Gleichzeitig wurde diese Einsicht der Unbegrenztheit von Bedürfnissen durch die Konzentration auf die Grenzwertrechnung zumindest wieder überlappt, indem auf die beständige Annäherung an eine Grenze fokussiert wurde.
Dokumentart: 
Working Paper

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