Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/198750 
Erscheinungsjahr: 
2019
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 72 [Issue:] 09 [Publisher:] ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2019 [Pages:] 26-37
Verlag: 
ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Das Kleinanlegerschutzgesetz aus dem Jahr 2015 soll durch eine stärkere Regulierung für mehr Transparenz für Anlegerinnen und Anleger auf dem »grauen Kapitalmarkt« sorgen. Das Gesetz beinhaltet jedoch auch Ausnahmeregelungen. Diese entbinden sowohl Unternehmen, die sich über eine Crowdinvesting-Plattform finanzieren, als auch soziale, gemeinnützige und kirchliche Projekte von der Pflicht einer Prospekterstellung bei der Finanzierung über Vermögensanlagen. Christa Hainz, Sarah Reiter, ifo Institut, Lars Hornuf, Lisa Nagel und Eliza Stenzhorn, Universität Bremen, stellen die Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes dar und analysieren die Auswirkungen der Ausnahmeregelungen rund drei Jahre nach Einführung des Gesetzes.
Schlagwörter: 
Crowdfunding
Anlegerschutz
Kapitalbeschaffung
Wertpapierrecht
KASG
JEL: 
G32
K12
K22
Dokumentart: 
Article

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