Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/200054 
Erscheinungsjahr: 
2018
Schriftenreihe/Nr.: 
Analysen und Stellungnahmen No. 13/2018
Verlag: 
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Bonn
Zusammenfassung: 
Die Vision eines vereinten Afrikas und die Ablehnung der durch die europäischen Kolonialmächte willkürlich gezogenen Grenzen bilden seit Jahrzehnten einen festen Bestandteil panafrikanischer Bestrebungen. Bereits im Abuja-Vertrag aus dem Jahr 1991, durch den die Afrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ( African Economic Community , AEC) gegründet wurde, bildete das Erreichen kontinentaler Personenfreizügigkeit ein zentrales Ziel. In den Jahrzehnten darauf wurde es in Abkommen zur afrikanischen Wirtschaftsintegration oder in der Agenda 2063 der Afrikanischen Union (AU) bekräftigt. Im Januar 2018 einigten sich die Mitgliedstaaten der AU schließlich auf das AU-Protokoll zur Freizügigkeit von Personen und zum Recht auf Aufenthalt und Niederlassung. Den kontinentalen Agenden zufolge soll die Umsetzung von Freizügigkeit bei den afrikanischen Subregionen ansetzen. Dies ist nicht zuletzt in deren Historie begründet. So hat die Economic Commmunity of West African States (ECOWAS) mit ihrem Free Movement Protocol schon 1979 Pionierarbeit geleistet. In den folgenden Jahren wurde Personenfreizügigkeit auch in andere afrikanische Regionalisierungsprozesse integriert. So hat sich die East African Community (EAC) zumindest in Teilen auf weitreichende Schritte geeinigt; andere Subregionen (bspw. die nordostafrikanische Intergovernmental Authority on Development , IGAD) arbeiten aktuell auf entsprechende Abkommen hin. Eine Untersuchung des DIE am Beispiel der westafrikanischen ECOWAS und der nordostafrikanischen IGAD zeigt: beide Regionalorganisation haben Schwierigkeiten mit ihren Freizügigkeitspolitiken. Allerdings zeigen sich diese in unterschiedlichen Phasen des politischen Prozesses. In der IGAD-Region konnten sich die Mitgliedstaaten bislang noch auf kein Freizügigkeitsabkommen einigen, dagegen verzögert sich in der ECOWAS-Region die nationale und subnationale Umsetzung formal etablierter Gesetze. Diese Unterschiede lassen sich insbesondere durch historische Pfadabhängigkeiten, divergierende Legalisierungsgrade sowie abweichende Interessenlagen subregionaler Mächte erklären. Schließlich wirken in beiden Regionen interne Kapazitätsprobleme und die wachsende externe Einflussnahme auf innerafrikanische Migrations- und Grenzkontrolle regionaler Freizügigkeit entgegen. Aus entwicklungspolitischer Sicht ist die Unterstützung afrikanischer (sub-)regionaler Freizügigkeit sinnvoll. Folgende Empfehlungen resultieren aus der Analyse: Regionale Kapazitäten fördern : Regionalorganisationen sollten sowohl bei der Formulierung von Freizügigkeitsnormen als auch ihrer Umsetzung auf nationaler und subnationaler Ebene personell und finanziell unterstützt werden. Sicherheits- und Freizügigkeitspolitiken harmonisieren : Europäische Initiativen im Bereich Grenzschutz oder Migrationsmanagement dürfen intraregionale Migration und Freizügigkeitspolitiken nicht unterbinden, sondern müssen Freizügigkeit stärker unterstützen. Sektorübergreifende Anreize bieten : Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten Fortschritte bei der Regionalisierung von Freizügigkeitsregimen auch in anderen Bereichen der Zusammenarbeit anregen. Um die Empfehlungen umzusetzen, ist es darüber hinaus wichtig, die Rolle von Regionalorganisationen auch auf globaler Ebene anzuerkennen und zu konkretisieren.
Schlagwörter: 
Governance
Flucht und Migration
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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