Abstract:
Wir analysieren ein CO2-Bepreisungsszenario für den Wärme- und Verkehrssektor. Dabei wird im Jahr 2020 ein CO2-Preis mit einem einheitlichen Steuersatz von 35 Euro je t CO2 eingeführt, der bis zum Jahr 2030 linear auf 180 Euro je t CO2 steigt. Dazu wird die Energiesteuer auf die Kraft- und Heizstoffe entsprechend erhöht, zusätzlich zu den bestehenden Energiesteuerbelastungen. Das Mehraufkommen aus der Energiesteuer soll zunächst den privaten Haushalten in Form eines "Klimabonus" zurückgegeben werden, ausgestaltet als einheitlicher Pro-Kopf-Transfer an jeden Einwohner in Höhe von 80 Euro im Jahr. Ferner soll das Mehraufkommen ab 2021 für eine Senkung der Stromsteuer und der EEG-Umlage verwendet werden, also den Strompreis entlasten. [...]
Additional Information:
Forschungsvorhaben "CO-2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor: Diskussion von Wirkungen und alternativen Entlastungsoptionen". Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).