Abstract:
Dating-Plattformen werden aufgrund des vergleichsweise einfachen Geschäftsmodells und der klaren Unterscheidung der Marktseiten anhand des Geschlechts regelmäßig als Beispiel für zweiseitige Märkte genannt. Hinsichtlich der Preissetzung entspricht der Markt jedoch nicht den Implikationen der Theorie. Dies liegt nicht an regulatorischen Vorgaben, weil eine Preisdifferenzierung aktuell nicht im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steht und damit erlaubt ist. Zum einen kann ein fehlendes Bewusstsein für die Besonderheit des Marktes ursächlich für eine fehlende Preisdifferenzierung sein. Dies hat eine geringe Effizienz aufgrund der nicht erfolgten Internalisierung der indirekten Netzwerkeffekte zur Folge. Zum anderen gibt es Indizien für Ungleichheitsaversion bei den Plattformnutzern. Diese wirken entgegen der indirekten Netzwerkeffekte, sodass gleiche Preise für die Marktseiten folgerichtig sein können. Damit wird ein Aspekt aufgezeigt, um den die Theorie zweiseitiger Märkte erweitert werden kann.
Abstract (Translated):
Dating-Platforms are popular examples for two-sided markets. The reason is that the two sides can be easily differentiated on the basis of gender. However, the price-setting in this market does not mirror the two-sided market theory's predictions. In Germany, on Dating-Platforms different prices for men and women are legally permitted. Therefore, there is no regulatory reason for the missing price differentiation. A lack of awareness for the special feature of this specific two-sided market might explain this fact. In consequence, the Dating-Platforms do not internalize indirect network effects which results in inefficiencies. Moreover, there is evidence that platform users possess some kind of inequity aversion. If this is the case, uniform prices for both sides are a sensible consequence.