Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/204881 
Erscheinungsjahr: 
2019
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 86 [Issue:] 38 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2019 [Pages:] 691-698
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Noch immer sind Frauen in Spitzengremien der Privatwirtschaft deutlich unterrepräsentiert. Um dem entgegenzuwirken, haben in den vergangenen Jahren mehrere europäische Länder gesetzliche Geschlechterquoten eingeführt. Andere bauen - zumindest bisher - auf bloße Empfehlungen zu Gender Diversity in den nationalen Leitlinien zur Unternehmensführung. Wie ein deskriptiver Vergleich der Entwicklung des Frauenanteils in den höchsten Kontroll- beziehungsweise Entscheidungsgremien der größten börsennotierten Unternehmen in europäischen Ländern zeigt, sind gesetzlich verbindliche Geschlechterquoten das deutlich wirksamere Mittel. Das gilt umso mehr, wenn den Unternehmen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote harte Sanktionen wie Strafzahlungen oder sogar die Auflösung des Unternehmens drohen. Dies legt nahe, dass von freiwilligen Selbstverpflichtungen oder gesetzlichen Regelungen ohne harte Sanktionen keine bedeutenden Steigerungen des Frauenanteils in Spitzenpositionen zu erwarten sind. Dies sollte auch mit Blick auf andere Bereiche, für die derzeit Quoten diskutiert werden, etwa Politik, Wissenschaft oder Medien, beachtet werden.
Schlagwörter: 
gender quota
boards
Europe
JEL: 
J16
J78
J21
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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583.3 kB





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