Abstract:
Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2016 hat der Gesetzgeber umstrittene Steuerbegünstigungen für den Erwerb betrieblichen Vermögens nur leicht modifiziert und sogar neue Begünstigungen geschaffen. Die unerwünschten Konsequenzen dieser Politik, nämlich die erhebliche Ungleichbehandlung der Erwerber, die verwaltungstechnischen Probleme sowie ökonomische Ineffizienzen bestehen also fort. Zudem sind die selektiven Ausnahmeregeln ökonomisch nicht begründbar und dienen vorwiegend der politisch einflussreichen Mittelstandsklientel. Eine erneute Verfassungsbeschwerde erscheint notwendig und angesichts der schwerwiegenden Mängel des Gesetzes auch aussichtsreich zu sein.