Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/213355 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2019
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungsreport No. 55
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Im Vereinigten Königreich gibt es derzeit keine gesetzlichen Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung. Unternehmen haben in aller Regel eine monistische Leitungsstruktur mit einem Verwaltungsrat (Board of Directors). Theresa May hatte angekündigt, dass die Arbeitnehmer künftig Vertreter in die Verwaltungsräte entsenden sollen. Von diesem Versprechen ist nur wenig übrig geblieben. Eine 2019 in Kraft getretene Revision des britischen Corporate Governance Kodex hat die Arbeitnehmervertretung in den Verwaltungsräten immerhin wahrscheinlicher als je zuvor in den letzten 40 Jahren gemacht. Börsennotierte Unternehmen sollen nunmehr aus drei Optionen wählen, wie sie die Arbeitnehmerseite einbinden will. In der Praxis wurden bisher aber nur vereinzelt Arbeitnehmervertreter in Verwaltungsräte entsendet. Dennoch zeigt sich, dass Bewegung in die Diskussion gekommen ist. So fordert der TUC, mindestens ein Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrats durch die Beschäftigten zu ernennen.
Dokumentart: 
Research Report

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