Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/213714 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2019
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 1613-978X [Volume:] 99 [Issue:] 2 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 2019 [Pages:] 133-140
Verlag: 
Springer, Heidelberg
Zusammenfassung: 
Die Finanzminister der Eurozone haben ein Insolvenzrecht für Staaten vorgeschlagen. So soll der "European Stability Mechanism" nur dann finanzielle Hilfen für Mitgliedstaaten bereitstellen, wenn deren Schuldentragfähigkeit sichergestellt ist. Sonst droht der Schuldenschnitt. Weil die Schuldentragfähigkeit aber ein systematisch unklares Kriterium für Insolvenz ist, erhöht sich dauerhaft das Zahlungsausfallrisiko von Staaten im Euroraum. Das erhöht die Zinsen und belastet so Wachstum und Beschäftigung. Um den Euroraum nicht politisch und ökonomisch zu destabilisieren, muss die Europäische Zentralbank ein indirekter Lender of Last Resort für Staaten werden. Eine kritische Sicht auf die mögliche "Insolvenz" bedeutet allerdings nicht, dass Regeln zur Begrenzung der Schulden grundsätzlich abzulehnen wären. Die bestehenden Regeln müssten aber deutlich verbessert werden.
JEL: 
F34
F36
F45
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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