Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/213737 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2019
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 1613-978X [Volume:] 99 [Issue:] 6 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 2019 [Pages:] 411-414
Verlag: 
Springer, Heidelberg
Zusammenfassung: 
Künstliche Intelligenz (KI) scheint den derzeitigen Rechtsrahmen infrage zu stellen, wenn Regeln aus einer analogen Welt auf Rechtsfragen des digitalen Zeitalters angewendet werden. Dies macht sich insbesondere dann bemerkbar, wenn KI-Systeme Schäden verursachen. Die akademische Rechtsdiskussion beschäftigt sich aktuell damit, ob ein KI-System selbst haftbar gemacht werden soll. Dazu wurde das Rechtskonstrukt der e-Person entwickelt. Allerdings ist die Debatte in erster Linie von einem falschen Verständnis des technologischen Potenzials der künstlichen Intelligenz getrieben. Würde dies zur Grundlage einer Reform, ist mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen zu rechnen.
JEL: 
K13
D62
D82
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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