Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/213767 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2019
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 1613-978X [Volume:] 99 [Issue:] 10 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 2019 [Pages:] 697-702
Verlag: 
Springer, Heidelberg
Zusammenfassung: 
Die drastische Erhöhung der Freigrenze soll nach dem Willen der Bundesregierung 90 % der Zahler des Solidaritätszuschlags entlasten. Sie führt zudem dazu, dass die getrennte zu einer geringeren Steuerlast führen kann als die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten, was einen starken fi nanziellen Anreiz für die getrennte Veranlagung ergibt. Daraus folgt, dass Ehepaare mit gleich hohem gemeinsamen zu versteuerndem Einkommen, je nach Beitrag der einzelnen Ehegatten zum zu versteuernden Einkommen, bei getrennter Veranlagung unterschiedlich hoch besteuert werden können. Dies ist aber nach Urteilen der obersten Gerichte verfassungswidrig.
JEL: 
H24
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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