Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/215872 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
IW-Kurzbericht No. 38/2020
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
Seit April 2000 wendet das Bundeskartellamt die sogenannte Bonusregelung, oft Kronzeugenregelung genannt, an. Mit dieser sollten Kartelle bekämpft werden, indem beteiligten Personen und Unternehmen ein straffreier Weg in die Legalität geboten wurde. Die rückläufigen Bonusanträge offenbaren jedoch Reformbedarf.
Dokumentart: 
Research Report

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