Abstract:
Die Geschäftstätigkeit transnational tätiger Unternehmen hat in vielfältiger Weise Auswirkungen auf die Menschenrechte. Zunehmend werden deshalb Forderungen laut, dass transnationale Konzerne Verantwortung für die Menschenrechte über-nehmen müssen. Betriebliche Arbeitnehmervertreter in nationalen und europäischen Betriebsräten und die Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten werden zunehmend mit dem Thema konfrontiert – für die Mitbestimmung ein immer wichtiger werdendes Feld mit eigenen Handlungs- und Gestaltungsanforderungen. Dieser Leitfaden stellt anhand der "UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" Instrumente und Beispiele guter Praxis dar und zeigt, wie die Beteiligung der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen beim Umgang mit den Menschenrechten gefördert werden kann.