Abstract:
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen die Jobcenter nach § 15 Sozialgesetzbuch II mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Sie regelt, welche Bemühungen Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit und mit welchen Nachweispflichten erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Dabei nehmen Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutschkenntnissen schwer verständlich. Die Autorinnen untersuchen in diesem Kurzbericht, wie die Vermittlungsfachkräfte die Eingliederungsvereinbarung einschätzen und welche Rolle sie spielt, wenn Arbeitsuchende die Zusammenarbeit mit ihrem Jobcenter bewerten.