Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/219289 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] Zeitschrift für Außenwirtschaft in Recht und Praxis (AW-Prax) [ISSN:] 0947-3017 [Publisher:] Reguvis Verlag [Place:] Köln [Year:] 2020 [Pages:] 163-
Verlag: 
Reguvis Verlag, Köln
Zusammenfassung: 
Der Unionszollkodex – die VO (EU) Nr. 952/2013 – (UZK) hat am 1. Mai 2016 vollständige Geltung erlangt. Viele vorgesehene IT-Systeme zur einheitlichen Abwicklung des Zollrechts in der EU sind jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar und funktionsfähig gewesen. Die Kommission ist mit Art. 280 UZK im Rahmen eines „Arbeitsprogrammes“ zum Unionszollkodex beauftragt worden, die weitere Entwicklung der IT-Systeme zur Zollabwicklung voranzutreiben und zeitnah abzuschließen. Das erste UZK-Arbeitsprogramm – der Durchführungsbeschluss 2014/255/EU – ist nach zwei Jahren durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/578 neu gefasst worden. Dieser ist nun durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2151 mit Wirkung vom 17.12.2019 ersetzt worden. Dieser Beitrag stellt das dritte UZK-Arbeitsprogramm 2019/2020 vor und gibt einen Überblick über IT-Verfahren und Zeiträume der Umsetzung/Einführung bis Ende 2025. Sieben IT-Verfahren sind erfolgreich eingeführt worden, eines wird am 1.6.2020 eingeführt und neun werden zwischen 2021 bis 2025 eingeführt. Das neue Berichtswesen nach Art. 278a UZK verpflichtet die Mitgliedstaaten halbjährlich Zwischenstände über die Einführung der IT-Verfahren der Kommission vorzulegen – der erste Halbjahresbericht ist am 13.12.2019 veröffentlicht worden.
Schlagwörter: 
Unionszollkodex
Zollrecht
IT-Verfahren
Digitalisierung
JEL: 
K33
K34
Sonstige Angaben: 
Archiviert wird die unkorrigierte Fahne des zunächst unter dem Titel "Arbeitsprogramm zum UZK – Beschluss (EU) 2019/2151" geplanten Beitrags.
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Manuscript Version (Preprint)
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