Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/223055 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungsreport No. 61
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Deutschland übernimmt in der zweiten Jahreshälfte 2020 die Ratspräsidentschaft im Rat der EU. Der Schutz der Mitbestimmung, insbesondere bei der grenzüberschreitenden Sitzverlagerung von Unternehmen, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Die Ratspräsidentschaft sollte dafür genutzt werden, Mitbestimmung auf europäischer Ebene zu schützen und zu stärken, denn Sozialpartnerschaft funktioniert nur auf Augenhöhe. Bisher geltendes Recht auf nationaler und europäischer Ebene ist schlichtweg ungeeignet, die Mitbestimmung adäquat zu schützen. Am effektivsten wäre eine Rahmenrichtlinie für Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
Datei
Größe





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.