Abstract:
Die Arbeitnehmerüberlassung, im Gesetz auch Leiharbeit genannt, ist eine Form der atypischen Beschäftigung (Seils/Baumann 2019). Kennzeichnend für diese Beschäftigungsform ist eine Dreiecksbeziehung zwischen Beschäftigten, Verleihbetrieben und Entleihbetrieben. Die Leiharbeiter sind bei einem Verleihbetrieb angestellt und werden von diesem an einen Entleiher ausgeliehen, bleiben aber während dieser Zeit beim Verleihbeitrieb angestellt. Im Zuge der Deregulierung des Arbeitsmarktes hat diese Form der Beschäftigung seit den 1980er Jahren stark zugenommen. Nicht zuletzt aufgrund der in der Leiharbeit vorherrschenden kurzen Beschäftigungsverhältnisse und Niedriglöhne stand die Arbeitnehmerüberlassung dabei ständig in der Kritik. In den vergangenen Jahren hat sich der Arbeitsmarkt aus Sicht der Beschäftigten jedoch deutlich gebessert. Die Massenarbeitslosigkeit ist verschwunden, mancherorts ist gar von Vollbeschäftigung die Rede. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass sich auch die Arbeitsbedingungen und Löhne in der Leiharbeit gebessert haben. Auf der Basis regionaler Daten sollen daher im vorliegenden Papier die folgenden Fragen behandelt werden: Gibt es in der Leiharbeit kontinuierliche Beschäftigungsverhältnisse? Sind die Niedriglöhne verschwunden? Zunächst soll jedoch auf die Verbreitung der Leiharbeit eingegangen werden.