Abstract:
Die große Koalition hat sich in den Koalitionsverhandlungen 2018 auf einige rentenpolitische Maßnahmen verständigt. Leistungsverbesserungen wurden teils mit dem "Rentenpakt 2018" bereits umgesetzt (u.a. Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und der "Mütterrente"), die Grundrente befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess und die Absicherung von Selbständigen muss noch angegangen werden. Diese Aktivitäten sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Grundfrage nach der Weiterentwicklung des Systems der Alterssicherung ungelöst ist. Zur Klärung dieser Frage wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" einzuberufen, "die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird" (CDU/CSU/SPD 2018: 92). Inhaltlich wurde eine doppelte, langfristige Haltelinie für Beiträge und Niveau angestrebt. Die Rentenkommission sollte laut Koalitionsvertrag u.a. "[…] die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen […]" (ebda.). Die Kommission hat ihren Bericht am 27.03.2020 vorgelegt (Kommission 2020). Dieser Policy Brief nimmt eine Darstellung, Einordnung und Bewertung der aus Sicht der Verfasser wichtigsten Punkte vor. Der Schwerpunkt liegt auf den Vorschlägen zur Entwicklung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Nicht behandelt werden hier also beispielsweise die Vorschläge der Kommission zu Prävention und Rehabilitation, zur Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur privaten und betrieblichen Vorsorge.