Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/225677 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2018
Quellenangabe: 
[Editor:] ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung [Title:] Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung [ISBN:] 978-3-88838-559-9 [Publisher:] ARL [Place:] Hannover [Year:] 2018 [Pages:] 173-184
Verlag: 
ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover
Zusammenfassung: 
Der Bebauungsplan ist das zentrale Instrument für die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde. Im Bebauungsplan regeln zeichnerische und textliche Festsetzungen die städtebauliche und sonstige Entwicklung des Gemeindegebietes. Bauvorhaben sind in der Regel zu genehmigen, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und bauordnungsrechtlich zulässig sind. Ein Bebauungsplan darf nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen Ziele der Raumordnung, verstoßen. Ein Bebauungsplan kann von planbetroffenen Dritten im Wege eines Normenkontrollverfahrens nach §47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gerichtlich angefochten werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Wege einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage indizent auf die Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
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