Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/225677 
Year of Publication: 
2018
Citation: 
[Editor:] ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung [Title:] Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung [ISBN:] 978-3-88838-559-9 [Publisher:] ARL [Place:] Hannover [Year:] 2018 [Pages:] 173-184
Publisher: 
ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover
Abstract: 
Der Bebauungsplan ist das zentrale Instrument für die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde. Im Bebauungsplan regeln zeichnerische und textliche Festsetzungen die städtebauliche und sonstige Entwicklung des Gemeindegebietes. Bauvorhaben sind in der Regel zu genehmigen, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und bauordnungsrechtlich zulässig sind. Ein Bebauungsplan darf nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen Ziele der Raumordnung, verstoßen. Ein Bebauungsplan kann von planbetroffenen Dritten im Wege eines Normenkontrollverfahrens nach §47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gerichtlich angefochten werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Wege einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage indizent auf die Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
Persistent Identifier of the first edition: 
Creative Commons License: 
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