Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/226021 
Year of Publication: 
2020
Series/Report no.: 
Arbeitspapier No. 07/2020
Publisher: 
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wiesbaden
Abstract: 
Seit mehreren Jahren gibt es in Deutschland eine Diskussion über die Gefahr einer steigenden Altersarmut und was dagegen zu tun wäre (Geyer 2014). Allerdings sind bereits die Einschätzungen der statistischen Kennzahlen unterschiedlich. Einerseits wird betont, dass Altersarmut kein großes gesellschaftliches Problem darstellt, da die Grundsicherungsquote mit gut 3% im Vergleich zur SGB-II Quote der jüngeren Bevölkerung relativ niedrig ausfällt (Wissenschaftlicher Beirat BMWI 2012). Andererseits wird darauf hingewiesen, dass es bei der Inanspruchnahme der Grundsicherung eine hohe Dunkelziffer gibt und die Quoten über die Jahre einen deutlich steigenden Trend aufweisen (Buslei u. a. 2019). Dazu kommt, dass andere Maße für Altersarmut, wie die Armutsrisikoquote von Älteren (60% des Medianeinkommens) mit etwa 16% (je nach verwendeter Datengrundlage unterscheiden sich die Quoten) deutlich über der Grundsicherungsquote liegen. Die Ursachen für Altersarmut sind vielschichtig. Ein wichtiger Faktor ist das erwerbszentrierte Rentensystem in Deutschland. Die Rentenansprüche hängen direkt von den Erwerbseinkommen ab und sind daher in der Regel proportional zum Lebenserwerbseinkommen. Dadurch können Phasen des Verdienstausfalls, niedrige Löhne, gering entlohnte sowie versicherungsfreie Beschäftigung oder auch Beschäftigung in Teilzeit das Risiko der Altersarmut erheblich erhöhen. In der Politik spielt das Thema ebenfalls eine wichtige Rolle und Altersarmut wird inzwischen von allen Parteien im Bundestag mit unterschiedlichen Konzepten adressiert. In diesem Bericht werden drei jüngere Rentenreformen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Altersarmut analysiert. Dabei handelt es sich um die zwei Stufen der Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente ("Mütterrente I und II") und die 2020 beschlossene Grundrente, die ab dem Jahr 2021 Personen mit längeren Versicherungsbiografien aber unterdurchschnittlichem rentenversicherungspflichtigem Einkommen einen Zuschlag zur Rente gewähren soll. Für die Analysen nutzen wir ein Steuer-Transfer Simulationsmodell, um die Nettoeinkommen der Haushalte und Personen unter Variation des Rechtsrahmens darzustellen. Die Datenbasis bildet das Soziooekonomische Panel (SOEP). Wir messen Altersarmut anhand der üblichen Messgrößen: Armutsrisikoquote und Grundsicherungsquote. (...)
Document Type: 
Working Paper

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