Zusammenfassung:
Gesetzliche und private Krankenversicherungen in Deutschland unterscheiden sich in ihrer Beitragsgrundlage. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen sind die Preise bei privaten Versicherern von individuellen Risikofaktoren der zu versichernden Person abhängig. Vor der sogenannten Unisex-Regelung 2013 waren private Krankenversicherungstarife für Frauen im Schnitt höher als für Männer. Nach der Unisex-Regelung entfiel das Geschlecht als Faktor für die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt dieser Wochenbericht, dass die Unisex-Regelung die Wechselraten vom gesetzlichen in das private System von Frauen und Männern angenähert hat. Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt bei Selbstständigen und geringfügig Beschäftigten, die verglichen mit Angestellten sowie Beamtinnen und Beamten weniger Beschränkungen bei der Wahl zwischen privater und gesetzlicher Versicherung unterliegen. Interpretiert man die Änderung im Wechselverhalten als eine Reaktion auf geänderte Beiträge, so legen die Ergebnisse nahe, dass Versicherte auf Auswirkungen von regulatorischen Rahmenbedingungen reagieren. Die Politik muss hierbei auf Nebenwirkungen achten. Dies betrifft auch mögliche Effekte auf die Zusammensetzung der Versicherten. So könnten etwa Maßnahmen wie die Unisex-Regelung bewirken, dass Personen mit niedrigen erwarteten Gesundheitskosten seltener aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten.