Abstract:
Die Erleichterung war groß, als sich die Europäische Union (EU) und das Vereinigte Königreich (VK) am 24. Dezember 2020 auf ein Handels- und Kooperationsabkommen einigten, das die Grundlage für die künftigen wirtschaftlichen Beziehungen bildet (Fella et al., 2020; Busch, 2021). Die Besonderheit dieses Abkommens besteht nicht zuletzt darin, dass hier erstmals Handelsbeziehungen mit einem ehemaligen EU-Mitgliedstaat definiert werden müssen, wobei es eher um das Management von Divergenzen, statt wie sonst um Konvergenz geht. Die Möglichkeit, wieder eigene Regelungen und Standards, auch für Industrieprodukte, definieren zu können, war zentrales Argument und Anliegen des Brexits.