Zusammenfassung:
Obwohl das Verhaltensmodell des homo oeconomicus sowohl der Rechtswissenschaft wie der Rechtspolitik bei Fragen der Rechtsfolgenabschätzung von großem Nutzen sein kann, wird dessen Akzeptanz erschwert, weil bei ihm strikte Rationalität unterstellt wird. Im Beitrag wird unter Rückgriff auf Ronald Heiners Theorie imperfekter Entscheidungen das Modell eines eingeschränkt rationalen homo oeconomicus entwickelt und auf das Begehen von Straftaten angewendet. Die Kompetenz eines eingeschränkt rationalen Straftäters reicht angesichts der Komplexität seiner Umwelt nicht aus, die individuell beste Entscheidung zu fällen (Kompetenz-Schwierigkeitslücke). Der Entscheider muss deshalb damit rechnen, die aus der statistischen Entscheidungstheorie bekannten Entscheidungsfehler vom Typ 1 und Typ 2 zu begehen. Im Beitrag wird gezeigt, wie man rationaler Weise auf diese Möglichkeit reagiert.
Zusammenfassung (übersetzt):
Although the homo oeconomicus model has considerable predictive power with regard to the operation of the law the assumption of strict (unbounded) rationality creates opposition on the side of the legal profession. Drawing on Ronald Heiner's theory of imperfect decisionmaking the model of a boundedly rational decisionmaker is developed. Due to a competence difficulty gap a boundedly rational decisionmaker can commit two types of errors well known from statistical decisiontheory. The paper discusses the ways of rationally controlling decision errors and derives some consequences regarding crime and punishment.