Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/23336 
Authors: 
Year of Publication: 
2006
Series/Report no.: 
Wismarer Diskussionspapiere No. 04/2006
Publisher: 
Hochschule Wismar, Fachbereich Wirtschaft, Wismar
Abstract: 
Die Gründe für eine Internationalisierung der Rechnungslegung bei mittelständischen Unternehmen liegen in der zunehmenden Globalisierung der Kapitalmärkte und der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus wollen sich diese Unternehmen mit einem Abschluss nach IFRS ihren Anteilseignern, Kunden und Lieferanten präsentieren. Hinzu kommt, dass verstärkt Abschlussadressaten einen IFRS-Abschluss verlangen, da dieser vergleichbare Informationen liefert sowie einen verbesserten Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gewährt. Bei der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS ist die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital von entscheidender Bedeutung. Bei der Ausgestaltung der vertraglichen Rahmenbedingungen kann das gesetzliche Recht zur Kündigung nach deutschem Gesellschaftsrecht zwar ausgestaltet, aber nicht ausgeschlossen werden. Dies hat zur Folge, dass dem Gesellschafter bzw. dem Genossen ein Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft zusteht. Das Rückzahlungsrecht steht einem Eigenkapitalausweis nach Handelsrecht nicht entgegen. Anders fordert jedoch IAS 32, dass die Klassifizierung als Eigenkapital ausschließlich am Kriterium der unbedingten Rückzahlungsverpflichtung festgemacht wird. Allein die Tatsache, dass die Möglichkeit einer Rückzahlung des Gesellschafteranteils bzw. Geschäftsguthabens besteht, darf meiner Meinung nach einen Fremdkapitalausweis nicht rechtfertigen. Deswegen werden nachfolgend die Hauptargumente, die eine dringende Überarbeitung des IAS 32 erforderlich machen, aufgelistet.
JEL: 
M41
K22
Document Type: 
Working Paper

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