Abstract:
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Zwar belegen Forschungsergebnisse einen positiven Effekt auf Löhne am unteren Ende der Lohnverteilung, der mit der Einführung des Mindestlohns einhergeht. Dieser Befund bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschreitung des Mindestlohns gibt. Wie viele Personen unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden, ist bisher nicht abschließend geklärt worden. Die Einschätzungen zu dieser Frage reichen von etwa 483.000 Personen im Jahr 2018 bis zu 2,4Millionen Personen. In dieser Stellungnahme werden die Schwierigkeiten beschrieben, das Ausmaß der Nichteinhaltung mit den vorliegenden Datensätzen abzuschätzen. Für eine bessere Einordnung werden darüber hinaus entsprechende Einschätzungen zur Mindestlohnunterschreitung aus anderen Ländern zusammengefasst. Abschließend werden aktuelle Erkenntnisse zur Frage beschrieben, inwiefern die Aufzeichnungspflicht dazu beiträgt, das Ausmaß der Nichteinhaltung zu reduzieren.
Abstract (Translated):
A general minimum wage came into effect in Germany on 1 January 2015. While a positive effect on wages at the bottom end of the wage distribution has been documented following the introduction of the minimum wage, this does not mean that non-compliance does not exist. A final assessment of how many people are still being paid below the minimum wage level has so far not been reached. Estimates range from 483,000 people in 2018 to 2.4 m people. This statement discusses the difficulties in estimating this quantity using existing data sources. Moreover, the statement summarises evidence from other countries on non-compliance with minimum wages. Finally, it discusses recentfindings concerning the effects thatthe obligation to document working hours has on the extent of non-compliance.