Abstract:
Die Qualität der Beschäftigung (Arbeitsortprinzip) in Rheinland-Pfalz wird in der vorliegenden Studie analysiert, indem die Bedeutung und die besonderen Strukturmerkmale der einzelnen atypischen Beschäftigungsformen Teilzeit, ausschließlich geringfügige Beschäftigung (agB), Leiharbeit und Niedriglohn herausgearbeitet werden. Die atypischen Beschäftigungsformen Teilzeit, agB und Leiharbeit haben gegenüber dem Normalarbeitsverhältnis mittlerweile eine beachtliche Bedeutung für den Länderarbeitsmarkt Rheinland-Pfalz erlangt. Abgesehen von den agB verzeichnen alle anderen hier betrachteten atypischen Beschäftigungsformen seit 2013 eine sichtbare Bedeutungszunahme. Gegenüber den nationalen Referenzwerten haben Teilzeit, agB sowie Niedriglohnbeschäftigung jeweils eine überdurchschnittliche Bedeutung für den regionalen Arbeitsmarkt, die Leiharbeit hingegen eine leicht unterdurchschnittliche Bedeutung. Die hohe Teilzeitquote beruht nicht nur auf der Spezialisierung des tertiären Sektors auf diese Teilzeittätigkeiten, sondern dies gilt ebenso für das Verarbeitende Gewerbe. Der überdurchschnittliche Anteil der Geringverdiener kann vermutlich auf der hohen Bedeutung von gering entlohnten Helfertätigkeiten im Verarbeitenden Gewerbe beruhen. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Vollzeitbeschäftigten in den letzten Jahren wieder zugenommen hat, wenn auch nicht so dynamisch wie im Bundestrend. Somit ist der Bedeutungsrückgang des Normalarbeitsverhältnisses zunächst zu einem Stillstand gekommen