Abstract:
Das Bundesinstitut hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bei fünf modernisierten Ausbildungsberufen der gewerblichen Wirtschaft, deren Ausbildungsordnungen zum 01.08.2013 in Kraft traten, die Angemessenheit der Regelausbildungszeit von dreieinhalb Jahren überprüft. Dazu hat der Auftraggeber zwölf Kriterien vorgegeben. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgesehenen Regelausbildungszeiten angemessen sind, um den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit für diese Berufe (Fluggeräteelektroniker, Fluggerätemechaniker, Klempner, Kraftfahrzeugmechatroniker, Werkstoffprüfer) zu gewährleisten. (Autorenreferat, BIBB-Doku)