Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/23642 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2006
Schriftenreihe/Nr.: 
Diskussionspapier No. 55
Verlag: 
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Fächergruppe Volkswirtschaftslehre, Hamburg
Zusammenfassung: 
Der Mobilfunk ist einer der wenigen Netzsektoren, in denen mehrere flächendeckende Infrastrukturen nebeneinander existieren. Dies ist unter anderem eine Folge einer bestimmten Lizenzierungspraxis der nationalen Regulierungsbehörden, die jeweils den Aufbau der gesamten vertikalen Wertschöpfungskette verlangte bzw. nahelegte. Als Folge paralleler Netze umfasst der existierende Wettbewerb nicht nur die Dienste- sondern auch die Infrastrukturebene. Dieser Mobilfunk-Wettbewerb kann seit einer ganzen Reihe von Jahren als intensiv bezeichnet werden.2 Die daraus resultierenden starken Preissenkungen und enormen Steigerungen der Penetrationsraten haben den Mobilfunk in kurzer Zeit in vielen europäischen Ländern zu einer einzigartigen Erfolgsgeschichte gemacht. Dennoch sind die Regulierungsbehörden verschiedener Länder (zum Teil unter dem Druck der EU-Kommission) im Laufe der letzten Jahre dazu übergegangen, einen wichtigen Teilmarkt des Mobilfunks einer Ex-ante- Preisregulierung zu unterwerfen, seit kurzem auch in Deutschland. Dabei handelt es sich um die Dienstleistung der Mobilterminierung, die ein Mobilfunknetzbetreiber bei aus anderen Netzen einkommenden Gesprächen erbringt, indem er diese zum Endgerät seines Teilnehmers weiterleitet (vgl. Abschnitt 3). Die Terminierungsentgelte für solche eingehenden (d.h. passiven) Gespräche stellt ein Netzbetreiber den jeweiligen Originierungs-Netzbetreibern (der Anrufer) in Rechnung. Für diese sind die Terminierungsentgelte Kostenbestandteil, der relevante ist für die Preissetzung gegenüber den eigenen Kunden.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Working Paper

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