Publisher:
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Fächergruppe Volkswirtschaftslehre, Hamburg
Abstract:
Kaum eine ordnungspolitische oder regulatorische Frage hat in der deutschen Telekommunikationsbranche wohl in den letzten Jahren für so viel Aufruhr gesorgt, wie die Einführung des neuen §9a in das Telekommunikationsgesetz (TKG). Die neue Vorschrift sieht vor, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) grundsätzlich "neue Märkte" nicht der Ex-ante Regulierung unterwirft. Reguliert werden soll ein neuer Markt nur dann, wenn eine langfristige Behinderung des Wettbewerbs zu erwarten ist.