Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/237918 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2021
Schriftenreihe/Nr.: 
IMK Policy Brief No. 103
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag fordert die Streichung der Schuldenbremse aus der Hessischen Verfassung und die Wiedereinsetzung einer früheren Regel zur Kreditaufnahme. Da die Regelung des Grundgesetzes für Hessen unabhängig von landesrechtlichen Regelungen für alle Bundesländer gilt, scheint eine rechtskonforme Abschaffung der Schuldenbremse auf Landesebene nicht möglich. Vor diesem Hintergrund gilt es weiter, bei der landesrechtlichen Umsetzung alle Spielräume zu nutzen. Eine einfachgesetzliche Regelung ist dafür ausreichend. Eine abschließende Bewertung der vorgeschlagenen Änderung der Hessischen Verfassung ist ohne Kenntnis konkreter Vorschläge für das Ausführungsgesetz schwierig. In seiner aktuellen Fassung enthält das Ausführungsgesetz durchaus sinnvolle Regelungen. Weitere Verbesserungen sind möglich. Das Land Hessen sollte sich zusätzlich über den Bundesrat für eine grundlegende Reform der Schuldenbremse einsetzen. Ein zentraler Reformbaustein wäre die Implementierung einer "goldenen Regel" für Investitionen.
Sonstige Angaben: 
Stellungnahme für den Hessischen Landtag
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Research Report

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