Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/240180 
Erscheinungsjahr: 
2021
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Kurzbericht No. 12/2021
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Die anfänglich befürchteten starken negativen Effekte des Mindestlohns haben sich in den ersten Jahren nach seiner Einführung nicht bestätigt. Kritische Stimmen wiesen jedoch stets darauf hin, dass man die erste Arbeitsmarktkrise abwarten müsse, bevor ein endgültiges Urteil möglich sei. Dafür bietet die aktuelle Covid-19-Rezession nun Gelegenheit: Für das Krisenjahr 2020 untersuchen die Autoren die Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften von Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben. Dabei zeigt sich, dass Erstere im zweiten Quartal 2020 einen etwas stärkeren Einbruch in ihrer Arbeitsnachfrage aufwiesen. Bereits im dritten Quartal erholte sich die Nachfrage allerdings wieder. Auch wenn die Mindestlohnbetriebe etwas stärker negativ von der Krise betroffen waren und etwas häufiger Kurzarbeit in Anspruch genommen haben als andere Betriebe, kann nicht nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn ursächlich dafür war.
Dokumentart: 
Research Report

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