Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/247467 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
AMS info No. 483
Verlag: 
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS), Wien
Zusammenfassung: 
Aus der Einleitung: "Mitte Mai 2020 wurde die Anerkennung- und Bewertungsstatistik 2018/2019 durch die Statistik Austria veröffentlicht. Von 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 wurden 10.377 Anträge auf Anerkennung oder Bewertung gestellt. Im Vergleichszeitraum der Vorperiode waren es 9.405 Anträge. Basis für diese Statistik ist das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG), das auf die Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen, die in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen, anwendbar ist. Die tatsächlichen Antrags- und Entscheidungszahlen können daher durchaus höher sein, da rein landesgesetzlich geregelte Anerkennungsverfahren nicht unbedingt gemeldet werden müssen. Bewertungsverfahren hingegen sind nur durch das AuBG geregelt und werden aktuell ausschließlich durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) durchgeführt. (...)"
Schlagwörter: 
Arbeitsmarktpolitik
Human Resources
Vermittlung
Personalrekrutierung
Dokumentart: 
Research Report

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177.7 kB





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