Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/249766 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2022
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungsreport No. 70
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die EU-Kommission hat die Umsetzung des Green Deal und damit das Erreichen der Klimaneutralität als ein zentrales Projekt für die EU definiert.- Die Umstellung der Wirtschaft bedarf hoher Inves-titionen, die allein aus öffentlichen Mitteln nicht zu stemmen sind. Eine Umsteuerung von privaten und öffentlichen Kapitalströmen hin zu nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit ist das Ziel.- Die europäische Taxonomie-Verordnung soll bei der Akquirierung der benötigten Investitionen für die Umstellung der Wirtschaft eine entscheidende Rolle spielen. So sollen wirtschaftliche Tätigkeiten anhand von sechs Umweltzielen bewertet sowie klassifiziert werden.- Wirtschaftliche Tätigkeiten von Unternehmen können demnach dann als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie zu einem der sechs Umweltziele einen wesentlichen Beitrag leisten, die anderen Ziele nicht erheblich beeinträchtigen (Do-No-Significant-Harm Kriterien) sowie soziale Mindest-standards eingehalten werden.- Unternehmen, die eine nicht-finanzielle Erklärung abgeben müssen, werden für das Finanzjahr 2021 den taxonomiekonformen Anteil des Umsatz-erlöses, der Investitions- und Betriebsausgaben angeben.- Soziale Standards spielen in der bereits geltenden Verordnung nur eine untergeordnete Rolle. Es wird aktuell diskutiert, ob eine ergänzende soziale Taxonomie eingeführt wird. Diese muss aus gewerk-schaftlicher Sicht zwingend den Schutz von Men-schen- und Arbeitnehmer:innenrechten beinhalten.
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Research Report

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