Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/250721 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2022
Schriftenreihe/Nr.: 
IMK Policy Brief No. 113
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die Bundesregierung beabsichtigt mit einem zweiten Nachtragshaushalt 2021, Mittel, die aufgrund von Minderausgaben und Mehreinnahmen im Haushaltsvollzug frei wurden, in Form einer Zuweisung an den Energie- und Klimafonds (EKF) kombiniert mit einer Änderung der schuldenbremsenrelevanten Buchungsregeln für kommende Jahre nutzbar zu machen. Selbst wenn im Laufe des Jahres 2022 die eigentliche Gesundheitskrise überwunden werden sollte (was nach wie vor unsicher ist), sind die ökonomischen Nachwirkungen über die eigentliche Gesundheitskrise hinaus spürbar und fallen mit einem drastischen Strukturwandel aufgrund der Dekarbonisierung der Wirtschaft zusammen. Die Wirtschaft befindet sich in einer Phase erhöhter Unsicherheit, in der der Staat mit massiven Zukunftsinvestitionen die Erwartungen privater Akteure stabilisieren und für Planungssicherheit sorgen muss. Eine Kreditfinanzierung von öffentlichen Investitionen und der Förderung privater Investitionen auch nach Auslaufen der Notlagenregelung gefährdet nicht die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und wäre auch aus Gründen der Generationengerechtigkeit richtig. Gerade bei den Investitionen in den Klimaschutz, die mit EKF-Mitteln ermöglicht werden, besteht ein hoher Zeitdruck.
Schlagwörter: 
Bundeshaushalt
Schuldenbremse
öffentliche Investitionsbedarfe
Corona-Krise
Sonstige Angaben: 
Schriftliche Stellungnahme für die Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Research Report

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