Abstract:
Die Ampel-Koalition plant die Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III und V für Ehepaare. Dadurch sollen die hohen Lohnsteuerbelastungen von zweitverdienenden EhepartnerInnenn in der Steuerklasse V vermieden werden. Bei der dann geltenden Lohnsteuerklassenkombination IV/IV sinken die Grenz- und Durchschnittsbelastungen von Zweitverdiensten erheblich, die Belastungen der Erstverdienste steigen dagegen. Zu hohe Lohnsteuerzahlungen gegenüber der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung können vermieden werden, wenn EhepartnerInnen eine Besteuerung entsprechend ihres Anteils an der gemeinsamen Einkommensteuer beantragen (Faktorverfahren). Ergänzend könnte ein automatischer gemeinsamer Lohnsteuer-Jahresausgleich angeboten werden. Spürbare Beschäftigungswirkungen dieser Maßnahmen sind nur zu erwarten, soweit Paare ihre Erwerbsentscheidungen von den laufenden Lohnsteuerbelastungen und nicht von der letztlich maßgeblichen Steuerbelastung im Rahmen der gemeinsamen Einkommensteuer abhängig machen. Dies ist allerdings unsicher und schwer abzuschätzen, da es hierfür nur wenig empirische Evidenz gibt. Die Reform der Lohnsteuer sollte längerfristig um eine Reform des Ehegattensplittings ergänzt werden, vor allem bei hohen Einkommen und hohen Einkommensteuervorteilen durch das Ehegattensplitting.