Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/252439 
Year of Publication: 
2002
Series/Report no.: 
SWP-Studie No. S 34/2002
Publisher: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Abstract: 
Eine hinreichende Einsatzfähigkeit der deutschen Bundeswehr im gesamten Spektrum der Möglichkeiten - von "Heimatschutz" über Krisenprävention und Krisenbewältigung bis hin zu Kampfeinsätzen im Rahmen kollektiver Verteidigung - ist Voraussetzung für eine erfolgreiche bundesdeutsche Sicherheitspolitik unter qualitativ veränderten Bedingungen. Dies hat Konsequenzen für viele Bereiche, insbesondere auch für das Fähigkeitsprofil der Streitkräfte und der nicht-militärischen Einsatzkräfte. Im Mittelpunkt steht jedoch die Frage nach der Handlungsfähigkeit der obersten politischen Ebene: Ist Deutschland in seinen nationalen Entscheidungs- und Planungsstrukturen auf die neuen Herausforderungen der inneren und äußeren Sicherheit vorbereitet? Gestatten diese Instrumente ausreichend schnelle, koordinierte und kohärente Reaktionen im Krisenfall? Drei Bereiche nationaler "Hausaufgaben" wurden für diese Untersuchung ausgewählt:(1) Politisch-verfassungsrechtlicher Rahmen: Reform des Parlamentsvorbehalts zum Streitkräfteeinsatz. Der neuen "Normalität" internationaler Kriseneinsätze mit deutscher Beteiligung steht ein noch immer weitgehend statischer Umgang mit dem Zustimmungsverfahren im Deutschen Bundestag gegenüber. Der Handlungsspielraum der Exekutive wird dadurch empfindlich eingeengt. Dies ist keineswegs vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1994 so festgelegt worden, sondern allein Ergebnis der politischen Praxis seither. Vordringliche Aufgabe ist es daher, das Verfahren in einer für Parlament und Regierung akzeptablen Weise an die politische Realität anzupassen. Es wird empfohlen, das Zustimmungsverfahren zu Auslandseinsätzen der Streitkräfte zu flexibilisieren und je nach politischer Bedeutung der Entscheidung für Regierung und Parlament so weit wie möglich zu vereinfachen. Mit Hilfe eines "Entsende-" oder "Mitwirkungsgesetzes" sollte definitorisch geklärt werden, welche Formen des bewaffnetes Einsatzes auch künftig als zustimmungspflichtig angesehen werden sollen (und welche nicht). Ein Bundestags-Spezialausschuss "Auslandseinsätze" sollte eingerichtet und mit zusätzlicher Kompetenz im Rahmen eines vereinfachten Zustimmungsverfahrens ausgestattet werden. Der Bundestag sollte ein spezifisches Rückholrecht erhalten. Diese Maßnahmen sollten in eine grundsätzliche Neuregelung des Verfahrens zu Einsätzen im Ausland und im Inland (sofern erforderliche Mehrheit für Grundgesetzänderung erreichbar) eingebettet werden. (2) Vernetzung der Akteure: Neugestaltung des Bundessicherheitsrats. Der Kreis sicherheitspolitisch relevanter Akteure hat sich nach Maßgabe eines weiten Verständnisses von Sicherheit über das traditionelle Verständnis hinaus erweitert; Streitkräfte agieren im Verbund mit zivilen Akteuren. Damit alle relevanten Akteure im Krisenfall reibungslos miteinander kooperieren können, müssen Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zugeordnet werden. Dafür fehlt es in Deutschland vor allem auf der oberen Ebene an koordinierenden Strukturen. Das einzige ressortübergreifende Sicherheitsorgan, der Bundessicherheitsrat, ist heute nur ein Schatten seiner prinzipiellen Möglichkeiten. Es wird daher empfohlen, die sicherheitspolitische Vernetzungsrolle des Bundessicherheitsrats neu zu gestalten und durch angemessenen personellen und materiellen Ausbau zu stärken. Den sicherheitspolitischen Schlüsselressorts Auswärtiges Amt, Bundesverteidigungsministerium und Bundesinnenministerium sollten im Sicherheitsrat koordinierende Teilaufgaben in Unterausschüssen zugewiesen und deren Personal regelmäßig in die Arbeit des Bundessicherheitsrates eingebunden werden. Weiterhin wird empfohlen, den Bundessicherheitsrat um die Ressorts für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), für Gesundheit (BMG) und für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) zu erweitern. Der Geheimhaltungsgrad der Sitzungen sollte flexibilisiert werden. Bei anderen Akteuren, insbesondere in den Bundesländern, sollten sicherheitsspezifische Relais-Stellen ge
Document Type: 
Research Report

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