Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/252481 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2003
Schriftenreihe/Nr.: 
SWP-Studie No. S 32/2003
Verlag: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Zusammenfassung: 
Der Beitrag des russischen Bankensystems zur Geldversorgung der Wirtschaft ist noch unzureichend. Der Geldmultiplikator ist in Rußland im internationalen Vergleich gering. Unfreiwillige Überschußreserven bei den Banken sind Ausdruck fehlenden Vertrauens zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern. Trotz geringer Leistungsfähigkeit des Bankensystems ist der Bankplatz Rußland quantitativ überversorgt, wobei das Aktivavolumen je Bank klein ist. Es dominieren die staatlichen Banken, allen voran die Staatssparkasse Sberbank. Es ist zu erwarten, daß der Staatssektor im Bankensystem der Russischen Föderation noch länger stark bleiben wird - mit allen diesbezüglichen makro- und mikro-ökonomischen Nachteilen. Die Eigenheit der russischen Volkswirtschaft, eine ausgeprägte Rohstoffwirtschaft zu sein, beeinflußt auch das Bankensystem: Die liquiden Exportsektoren verfügen über eigene Hausbanken, die sich der übrigen Wirtschaft noch weitgehend verschließen. Ausländische Kreditinstitute sind in Rußland nur unzureichend vertreten. Die russischen Behörden stellen sich immer noch gegen die Übernahme heimischer Banken durch Ausländer. Diese reagieren durch den Ausbau des Großkundengeschäfts vom Ausland aus. Dadurch entgehen dem russischen Bankensystem qualifizierter Wettbewerbsdruck und Know how-Transfer. Die Zentralbank muß die Aufsicht und Klassifizierung der Kredite nach BIZ-Standards verbessern, um Ausfallrisiken zu reduzieren. Um fiktive Kapitalerhöhung und andere illegale Praktiken der Banken zu minimieren, muß eine zuverlässige Bankaufsicht her. Das geplante System der Einlagensicherung wird nur bei nicht korrupter Aufsicht funktionieren. Auch muß die Politik die Forderung der Banken ernst nehmen, daß Steuerrecht und Verwaltungsvorschriften einklagbar sein müssen und keinen Spielraum für Behördenwillkür bieten dürfen. (SWP-Studie / SWP)
Dokumentart: 
Research Report

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