Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/252577 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2005
Schriftenreihe/Nr.: 
SWP-Studie No. S 31/2005
Verlag: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Zusammenfassung: 
Im Dezember 2004 schloß Rumänien seine fünf Jahre zuvor eingeleiteten Beitrittsverhandlungen mit der EU ab und unterzeichnete am 25. April 2005 seinen Beitrittsvertrag mit der EU, doch die für den 1. Januar 2007 vereinbarte Aufnahme kann unter gewissen Umständen um ein Jahr hinausgezögert werden. Erstmals setzte die Europäische Kommission einen neuen Sanktionsmechanismus in Gang, nach dem sich die EU das Recht vorbehält, den Beitritt Rumäniens (und Bulgariens) bei Nichterfüllung der vorgegebenen Reformziele um ein Jahr auf den 1. Januar 2008 zu verschieben. Die zentrale Fragestellung der Studie lautet: Sollte die EU den vorgesehenen Beitrittstermin zum 1. Januar 2007 einhalten oder eine Verschiebung um ein Jahr verfügen? In einem ersten Schritt werden die Veränderungen in den Rahmenbedingungen analysiert, unter denen Rumänien seine Beitrittsverhandlungen abschloß. Das Hauptaugenmerk gilt jedoch den strukturellen Schwächen und den prozeßbedingten Hemmnissen, die den EU-Beitritt Rumäniens am 1. Januar 2007 verhindern könnten. Befürworter einer Verschiebung des Beitrittstermins begründen dies mit dem Hinweis darauf, daß eine längere Vorbereitungszeit Rumänien Gelegenheit bieten würde, sich gründlicher auf die Herausforderungen der EU-Mitgliedschaft vorzubereiten. Dabei wird jedoch übersehen, daß Rumänien nur dann zu verstärkten Reformbemühungen angeregt werden könnte, wenn nicht - wie im vorliegenden Falle - nur der Beitrittstermin, sondern der Beitritt als solcher ungewiß wäre. Die Studie gelangt zu dem Schluß, daß eine Verschiebung des Beitritts Rumäniens trotz evidenter Mängel aus einer Vielzahl von Gründen kontraproduktiv wäre. (SWP-Studie / SWP)
Dokumentart: 
Research Report

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239.8 kB





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