Abstract:
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben auf ihrem Gipfeltreffen im Juni 2007 beschlossen, das Amt des Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik und einen Europäischen Auswärtigen Dienst zu schaffen. Zugleich wurde in zahlreichen der insgesamt 23 Fußnoten der Schlusserklärung hervorgehoben, dass die außenpolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und ihrer Vertretungen in Drittstaaten und Internationalen Organisationen auch zukünftig nicht berührt werden sollen. Die Beschlüsse stoßen bei Integrationsbefürwortern wie Luxemburg oder Italien auf Kritik, da keine weitere Übertragung von außen- und sicherheitspolitischen Kompetenzen auf die EU-Ebene vorgesehen ist. (SWP-aktuell/ SWP)