Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/254929 
Year of Publication: 
2010
Series/Report no.: 
SWP-Aktuell No. 54/2010
Publisher: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Abstract: 
Mit der Solidaritätsklausel des Lissabonner Vertrags haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu gegenseitiger Unterstützung bei Naturkatastrophen und Terroranschlägen verpflichtet. Wie diese aber im Ernstfall aussehen soll, lassen die vagen Formulierungen der Klausel offen. Genaueres soll der Rat der EU noch festlegen. Wenn die Klausel als Basis für eine effektive Katastrophenreaktionsfähigkeit der EU taugen soll, müssen sich die Mitgliedstaaten über zwei Fragen einigen: In welchen Fällen soll die Bestimmung angewandt werden? Wie lassen sich Souveränitätsprobleme bei der Bereitstellung von Einsatzkräften und ein effektiver Katastrophenschutz vereinbaren? Schwierigkeiten für Deutschland ergeben sich vor allem, wenn es darum geht, die Länder im Bereich des zivilen Katastrophenschutzes einzubinden und die in der Klausel vorgesehene Nutzung militärischer Mittel im Innern zu regeln
Document Type: 
Research Report

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