Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/255189 
Year of Publication: 
2014
Series/Report no.: 
SWP-Aktuell No. 19/2014
Publisher: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Abstract: 
Im April 1994 begann der Völkermord in Ruanda. In wenigen Wochen starben mehr als 800000 Menschen. Um solche Verbrechen künftig zu verhindern, stimmten die Verein-ten Nationen (UN) 2005 der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) zu. Damit bekräftigten sie die Verpflichtung aller Staaten, ihre Bevölkerung vor schwers-ten Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Versagen die Staaten dabei, kann die internationale Gemeinschaft eingreifen. Das geschah 2011 in Libyen und der Elfenbein-küste. Der Sicherheitsrat billigte den Einsatz militärischer Gewalt, um die Bevölkerung zu schützen, da beide Staaten ihrer Verpflichtung nicht nachkamen. Ein Beschluss zum Eingreifen in Syrien ist dagegen nicht absehbar. Kritiker sehen darin bereits das Ende der Schutzverantwortung. Umstritten ist jedoch ihre Anwendung, nicht die Substanz. Die konzeptionelle und institutionelle Entwicklung deutet vielmehr darauf hin, dass die R2P sich zunehmend etabliert. Durch die Förderung präventiver Maßnahmen kann dies weiter vorangetrieben werden. Deutschland kann dazu wichtige Beiträge leisten.
Document Type: 
Research Report

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