Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/255480 
Erscheinungsjahr: 
2017
Schriftenreihe/Nr.: 
SWP-Aktuell No. 55/2017
Verlag: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Zusammenfassung: 
Nach den Terroranschlägen in Europa und der Veröffentlichung der »Panama Papers« hat die EU in rascher Folge Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche verabschiedet. Die Mitgliedstaaten kommen bei der Umsetzung der neuen Maßnahmen nicht hinterher. In diesem Regelungsbereich ist eine solche Unklarheit entstanden, dass die Bestimmungen bisher nur zögerlich und unzureichend implementiert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Handlungsdruck im Schatten der Terroranschläge die EU-Partner zu einer nur temporären Einigkeit bewogen hat, der kein nachhaltiger Konsens zugrunde liegt. Die Bundesregierung hat sich anfangs, zusammen mit anderen Mitgliedstaaten, gegen eine Verschärfung bestimmter Maßnahmen gesperrt. Das neue deutsche Geldwäsche-Gesetz von Juni 2017, mit dem die 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU umgesetzt wird, ist zwar ein wichtiger Fortschritt. Doch Berlin hat die Chance verpasst, noch mehr Transparenz im Finanz- und Wirtschaftssektor zu schaffen.
Dokumentart: 
Research Report

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