Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/255772 
Erscheinungsjahr: 
2021
Schriftenreihe/Nr.: 
SWP-Aktuell No. 19/2021
Verlag: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Zusammenfassung: 
Mitte Februar haben sich die beteiligten Bundesministerien auf einen Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten geeinigt. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit deutsche Unternehmen umfassende Verantwortung für die Lieferketten ihrer Waren und Dienstleistungen übernehmen. Deutschland hat sich damit in die Riege europäischer Länder wie Frankreich und die Niederlande eingereiht, die verbindliche Regulierungsrahmen schon gesetzt haben. Gleichwohl hat die Bundesregierung mit der Absage an eine zivilrechtliche Haftung auf einen entscheidenden Hebel verzichtet, um Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, gezielt zu sanktionieren. Um dem Gesetz die größtmögliche Wirkung zu verleihen, sollten Bundestag und Bundesregierung da­her weitere flankierende Maßnahmen beschließen, die über die rechtlichen Regelungen im Gesetzentwurf hinausgehen. Deutschland kann zudem auf europäischer und internationaler Ebene dazu beitragen, dass Unternehmen in der EU und im globalen Maßstab mehr Verantwortung in Lieferketten übernehmen.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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