Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/262200 
Erscheinungsjahr: 
2022
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Kurzbericht No. 12/2022
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll gemäß Koalitionsbeschluss im Oktober 2022 auf 12 Euro steigen. Das Autorenteam untersucht, wie viele und welche bestehenden Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen im Jahr 2021 unterhalb von 12 Euro entlohnt wurden und damit von der beschlossenen Mindestlohnerhöhung betroffen sein dürften. Schätzungen zufolge lag der Bruttostundenlohn 2021 insgesamt bei mehr als jedem fünften Beschäftigungsverhältnis unter 12 Euro. Dabei spielt die Mindestlohnerhöhung insbesondere für Teilzeit- und Minijobs eine große Rolle. So wären 2021 hochgerechnet mehr als sieben von zehn Minijobs von der Mindestlohnerhöhung betroffen gewesen, bei den sozialversicherungspflichtigen Teil- und Vollzeitjobs waren es 24 und 9 Prozent. Deutliche Unterschiede in der Betroffenheit gibt es auch zwischen den Wirtschaftszweigen. Zudem sind Neueinstellungen deutlich häufiger betroffen als bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
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Größe
1.22 MB





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