Abstract:
Die Bundesregierung hat im Juli 2022 das sogenannte 'Osterpaket' verabschiedet, das eine Vielzahl an Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien vorsieht. Das Paket hält an der gleitenden Marktprämie als Vergütungsmechanismus fest, welche einseitig nur StromerzeugerInnen absichert, während auch StromkundInnen absichernde Differenzverträge nur im Windbereich offshore zum Einsatz kommen sollen. Differenzverträge könnten jedoch zu einer Reduktion der Förderkosten führen, Strompreisrisiken für StromerzeugerInnen sowie Haushalte und Unternehmen reduzieren. Die damit einhergehende Senkung von Finanzierungskosten würde den Ausbau erneuerbarer Energien stärken. Dabei könnte ein vereinfachtes Marktwertmodell sowie eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells sicherstellen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien systemfreundlich erfolgt.