Zusammenfassung:
Das Hartz-IV-Gesetz führte zu einer weit reichenden Reform der sozialen Sicherung in Deutschland. Neben den erwarteten Einkommensverlusten bei Arbeitslosenhilfeempfängern führt diese Reform aber auch zu weit weniger beachteten Ausweitungen von Transfers, denn neben ehemaligen Empfängern von Sozialhilfe erhalten auch zahlreiche Neufälle eine Unterstützung. Die vorliegende Studie bestimmt die Verteilungswirkungen der Reform mit Hilfe eines Mikrosimulationsmodells. Es handelt sich um eine ex ante Analyse, weil die Effekte mit mikroökonomischen Befragungsdaten ermittelt werden, die vor der Einführung der Reform erhoben wurden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Hartz-IV-Reglungen zu einem geänderten Arbeitsangebotsverhalten führen, was wiederum Rückwirkungen auf die Einkommensverteilung haben kann. Die Arbeitsangebotseffekte werden mit einem mikroökonometrischen Arbeitsangebotsmodell geschätzt. Insgesamt zeigt die empirische Analyse der Verteilungseffekte der Arbeitslosengeld- II-Reform, dass gemessen an den summarischen Verteilungsund Armutsmaßen nur geringfügige Auswirkungen auf die Einkommensungleichheit und Einkommensarmut zu erwarten sind. Nennenswerte Effekte treten lediglich bei einer Betrachtung der von der Reform direkt betroffenen Haushalte auf. Zahlgewinnanalysen zeigen, dass die wesentlichen Verteilungswirkungen der Reform struktureller Natur sind. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind die beiden unteren Einkommensdezile die klaren Reformgewinner. Bezogen auf die Gruppe der direkt betroffenen Transferempfänger sind sogar die acht unteren Einkommensdezile als Gewinner anzusehen. Eine Aufgliederung nach Kinderzahl macht deutlich, dass vor allem Haushalte mit zwei oder mehr Kindern von den Neuregelungen profitieren. Von der Reform negativ betroffen sind entsprechend die obersten beiden Einkommensdezile der Gruppe der von der Reform direkt Betroffenen bzw. das dritte und vierte Einkommensdezil der Einkommensverteilung der Gesamtbevölkerung. Nach ihren Charakteristika sind dies insbesondere Haushalte, die vor der Reform einen vergleichsweise hohen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatten, sowie kinderlose Haushalte und Haushalte mit nur einem Kind.