Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/277906 
Year of Publication: 
2022
Series/Report no.: 
Fachtexte
Publisher: 
Dezernat Zukunft e.V., Berlin
Abstract: 
Die Gesundheit der öffentlichen Finanzen ist ein zentraler Begriff der Wirtschafts- und Währungsunion. Sie ist dort als "richtungsweisender Grundsatz" für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vorgegeben. Das Bundesverfassungsgericht erinnert seit seinem Maastricht-Urteil regelmäßig daran, dass die "Stabilitätsgemeinschaft" "Grund und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes" ist. In unserem Papier gehen wir der Frage nach, was in den europäischen Verträgen mit "gesunden öffentlichen Finanzen" dann eigentlich gemeint ist. Wir kommen zu folgenden Ergebnissen: 1. Der Grundsatz ist kein Selbstzweck, sondern dient der Sicherung von Preisstabilität in der Währungsunion und der Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten. 2. Was er inhaltlich genau aussagt, ist nicht primärrechtlich ausdefiniert, sondern kann sich mit neuen wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Vorstellungen im Lauf der Zeit wandeln. Daraus folgt auch, dass der Inhalt nicht durch Gerichte dem Vertragsrecht entnommen und als abschließend vorgegeben angesehen werden kann, sondern von den zuständigen Organen der Union und der Mitgliedstaaten ausgestaltet und aktualisiert werden (können) muss. 3. Damit hängt auch zusammen, wie das Ziel von "gesunden öffentlichen Finanzen" am besten verfolgt wird. Es muss dabei nicht nur um Anreize durch Abschreckung gehen (no bail-out, no lender of last resort), sondern direkt wirkende Maßnahmen für die kurze, mittlere oder lange Frist können ebenso erlaubt sein.
Creative Commons License: 
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Document Type: 
Research Report

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