Zusammenfassung:
Für EU-Staaten, die in Abstimmung mit Verbündeten eine aktive Cyberabwehr betreiben wollen, sind die rechtlichen und politischen Befugnisse noch nicht ausreichend ausbuchstabiert worden. Im Sinne des Prinzips der Sorgfaltsverantwortung sind die EU und ihre Mitgliedstaaten in der Pflicht, die normativen Grundlagen für einen Einsatz aktiver Cyberabwehrmaßnahmen festzulegen, bevor diese ergriffen werden. Eine Militarisierung des Cyber- und Informationsraums gilt es zu vermeiden.
Schlagwörter:
Cyberabwehr
Cyberverteidigung
Cybersicherheit
Cyberraum
Cyberkriminalität
Cyberangriff
Cyberbedrohung
Cyber Power
Ransomware
Hackback
Sorgfaltsverantwortung
Due Diligence
Botnets
Defend Forward
US Cyber Command
Paul Nakasone
Hunt-Forward-Operation
HFO
EU Cyber Rapid Response Teams
CRRT
EUCDCC
Sovereign Cyber Effects Provided Voluntarily by Allies
SCEPVA
Ständige Strukturierte Zusammenarbeit
SSZ