Zusammenfassung:
Mit dem Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (kurz Rentenübersichtsgesetz RentÜG) vom 11. Februar 2021 wurden auch in Deutschland die Voraussetzungen dafür geschaffen, Betroffenen einen Überblick über die im Alter zu erwartenden Leistungen der unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen zu geben. Die Ansprüche, die aus den Verträgen mit den Einrichtungen der drei Säulen der individuellen Altersvorsorge - gesetzlich, betrieblich, privat - abgeleitet werden können, unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Art und Umfang der Auszahlung und der Rentenanpassung in der Rentenbezugsphase. Auch sind die Leistungen bei Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung unterschiedlich oder es gibt sie gar nicht. Interessant sind zudem Angaben zu erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüchen, zu garantierten und prognostizierten Leistungen. Nicht zuletzt interessiert, in welcher Höhe Steuern und Sozialabgaben nach geltender Rechtslage auf die Leistungen zu entrichten sind.